Elektrogeräte
Entsorgung
Recyclinghöfe
unentgeltlich für Geräte, die in privaten Haushalten genutzt werden und nur in haushaltsüblichen Mengen
Elektrogeräte Entsorgungs Werkstatt
unentgeltlich für Geräte, die in privaten Haushalten genutzt werden;
kostenpflichtig für Geräte, die ausschließlich in anderen Bereichen als private Haushalte genutzt werden oder üblicher Weise nicht in privaten Haushalten genutzt werden
Entsorgung über den Handel
Der Handel ist zur Rücknahme verpflichtet.
Händler mit einer Verkaufsfläche für Elektrogeräte von mehr als 400 Quadratmetern müssen bis zu drei Elektrogeräte (jede Kantenlänge unter 25 cm) zurücknehmen, unabhängig vom Kauf eines neuen Elektrogerätes. Großgeräte, die mindestens in einer Kante mehr als 25 Zentimeter lang sind, müssen Händler nur entgegennehmen, wenn der Verbraucher ein Neugerät gleicher Art kauft. Die Regelung gilt auch für Onlinehändler, die über eine ebenso große Versand- oder Lagerfläche verfügen. Die Rückgabe/Abgabe über den Onlinehändler muss in zumutbarer Entfernung liegen.
Diese Pflicht gilt auch für Lebensmitteleinzelhändler mit einer Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800, die mehrmals im Jahr oder dauerhaft Elektrogeräte verkaufen.
Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung
Einige Städte/Gemeinden bieten ihren Bürgern die Abholung von Elektrogeräten an. Dazu gehören:
Stadtverwaltung Ortenberg
Stadtverwaltung Rosbach

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Geräte aus privaten Haushalten | Geräte, die nicht aus privaten Haushalten stammen |
Beleuchtungskörper | Autobatterien |
elektrische und elektronsiche Werkzeuge | Brennstoffbetriebene E-Geräte und Fahrzeuge |
Friteuse, frei von Frittierfett | Brennstoffbetriebene E-Geräte und Fahrzeuge |
Gasentladungslampen (Leuchtstoffröhren) | elektrische oder elektronische Bauteile, die keine eingenständige Funktion haben |
Geräte der Unterhaltungselektronik (z.B. Fernseher, Radio, Videorecorder) | Geräte, die mit dem Heiß- oder Kaltwassersystem des Hauses fest verbunden sind |
Haushaltsgroßgeräte (z.B. Waschmaschine, Herd, Geschirrspühlmaschine) | Geräte, die für eine Wechselspannung über 1.000 V oder einer Gleichspannung über 1.500 V ausgelegt sind |
Haushaltskleingeräte (z.B. Toster, Staubsauger, Mikrowelle) |
Glühlampen |
Informations- und Telekommunikationsgeräte (z.B. Handy, Telefon) | Halogenlampen |
Kabel, Antennenkabel, Installationskabel | Klima - und Lüftungsanlagen, die mit dem Gebäude fest verbunden sind |
Kaffeemaschine inklusive Kanne | Solarthermieanlagen |
Kühlgeräte (z.B. Kühlschrank, mobile Klimaanlage) | Spielzeuge, Möbel, Kleidung mit elektrischer Einheit, wenn diese abschraubbar (einfach entfernbar) ist. Nur die elektrische Einheit ist ein E-Gerät |
LED-Lampen | Sport- und Freizeitgeräte mit elektrischer Einheit, wenn diese abschraubbar (einfach entfernbar) ist. Nur die elektrische Einheit ist ein E-Gerät |
Medizinprodukte (z.B. Pulsmessgerät, Blutzuckermessgerät) | |
Ölradiator | |
Spielzeuge, Möbel, Kleidung mit elektrischer Einheit, die nicht abschraubbar (einfach entfernbar) ist | |
Sport- und Freizeitgeräte mit elektrischer Einheit, die nicht abschraubbar (einfach entfernbar) ist | |
Staubsauger inklusive allen Zubehörteilen aber ohne Staubsaugerbeutel |
Was ist ein Elektrogerät?
Wird ein Gegenstand durch ein Kabel oder eine Batterie/Akku mit Strom versorgt ist es grundsätzlich ein Elektrogerät.
Wann sind Möbel und Kleidung mit elektrischer Funktion ein E-Gerät?
Ist der Gegenstand mit elektrischer Funktion nicht mit herkömmlichen Werkzeugen schadlos zu entfrenen, so ist das Gesamtprodukt ein Elektrogerät, Beispiel: Blinkturnschuhe.
Lässt sich der Gegenstand mit elektrischer Funktion abknipsen oder mit einfachen Werkzeugen schadlos zu entfernen z.B. mit Schraubenzieher, so ist nur das Produkt mit der elektrischen Einheit ein E-Gerät. Beispiel: Leucht in Schrankwand
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