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Servicetelefon: 06031 / 90 66 11

Altholz-Außen

Altholz aus dem Außenbereich

Entsorgung

Recyclinghöfe

Anforderung

Annahme von Altholz der Kategorie A IV: Mit Holzschutz behandeltes Altholz sowie sonstiges Altholz, das aufgrund seiner Schadstoffbelastung nicht den Altholzkategorien A I-A III zugeordnet werden kann.

max. Größe 1m x 1m x 2m

Nägel, Schrauben und Beschläge aus Metall müssen nicht entfernt werden.

 

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Was wird angenommen

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Was wird nicht angenommen

Altholz von Schadenfälle (z.B. Brände)- Abgabe nur in Butzbach und Friedberg Alholz mit holzfremden Bestandteilen (z.B. Dämmmaterieal, Baustoffe)
Bau- und Abbruchholz mit schädlichen Verunreinigungen Holzfenster mit Glas
Biertischgarnituren PCB-Altholz
(z.B. Dämm-/Schallschutzplatten, die mit polychlorierten Bipphenylen behandelt wurden)
Dachsparren / Dachpaneelen  
Eisenbahnschwellen (Abgabe nur in Butzbach und Friedberg)  
Fenster aus Holz (ohne Glas)  
Fensterstöcke aus Holz  
Gartenhaus und-lauben aus Holz, Schuppen (ohne holzfremde Bestandteile wie z.B. Dachpappe)  
Haustüren aus Holz  
Hausverkleidung aus Holz  
Holzfachwerk  
Holzzaun / Jägerzaun  
Hundehütte aus Holz (ohne holzfremde Bestandteile wie z.B. Dachpappe)  
Imprägnierte Hölzer aus dem Außenbereich  
Kabeltrommeln aus Vollholz (Herstellung vor 1989)  
Kleintierstall / aus Holz (ohne holzfremde Bestandteile wie z. B. Dachpappe)  
Konstruktionshölzer für tragende Teile