Der Eintrag "offcanvas-col1" existiert leider nicht.

Der Eintrag "offcanvas-col2" existiert leider nicht.

Der Eintrag "offcanvas-col3" existiert leider nicht.

Der Eintrag "offcanvas-col4" existiert leider nicht.

Servicetelefon: 06031 / 90 66 11

Kreisabfalldezernent Patzak: Büdingen nennt falsche Beträge
  • Nachrichtenleser

Kreisabfalldezernent Patzak: Büdingen nennt falsche Beträge

13.05.2013
Verwertung in Büdingen entspricht nicht dem “Wetterauer Modell“

Friedberg.- Der Kreisanzeiger hat in seiner Ausgabe vom 06.05.2013 über die Sitzung des Wirtschafts- und Bauausschusses auf der Büdinger Kläranlage berichtet. Dabei sind vom Betriebsleiter für den Abwasserbereich der Stadtwerke Büdingen Preise zur Verwertung der Büdinger Klärschlämme genannt worden. Weiter wurde über Details zur Ausführung des “Wetterauer Modells“ der landwirtschaftlichen Klärschlammverwertung berichtet.

Nach Auskunft des zuständigen Kreisbeigeordneten und Abfalldezernenten Wolfgang Patzak wurde von Büdinger Seite für eine Verwertung über den Wetteraukreis ein Preis von 47,08 EUR/Tonne(to) genannt. „Tatsächlich liegt unser Endpreis seit dem 01.01.2006 bei 38,50 EUR/to“, so Patzak gegenüber dem Kreisanzeiger. Verglichen mit dem aktuellen Preis des Büdinger Unternehmens von 37,52 EUR/to seien aber in den Leistungen des Kreises auch die Kosten der Untersuchungen der Klärschlämme (doppelter Aufwand wie gesetzlich vorgeschrieben) und der gedüngten Böden (dreifacher Aufwand wie gesetzlich vorgeschrieben) sowie seit Jahren die Kosten für die Qualitäts- und Gütesicherung enthalten.

Der Kreis habe auch den angeschlossenen Kläranlagen die Kosten für den Klärschlamm-Entschädigungsfonds erstattet. Die Einzahlungen in diesen Fonds ruhen zurzeit, weil die Mindestgarantiesumme von rund 63 Mio. EUR erreicht worden ist.

“Bei einer Prämie von immerhin rund 10 EUR/to Trockensubstanz macht dies bei einer Konsistenz von rd. 30% des Büdinger Schlammes noch einmal rund 3,00 EUR/to aus“ berichtet Patzak weiter.

Patzak geht davon aus, dass bei einem Preisvergleich auf der Basis der im Kreisanzeiger genannten Beträge und unter Einrechnung der genannten Mehrleistungen im “Wetterauer Modell“ die Verwertung über den Abfallwirtschaftsbetrieb des Wetteraukreises (AWB) mindestens 5% günstiger ausfallen dürfte. Die zusätzliche Absicherung der Landwirte und der Kläranlagenbetreiber im “Wetterauer Modell“ sei hierbei noch nicht berücksichtigt.

Das “Wetterauer Modell“ wird auch vom kreiseigenen Abfallwirtschaftsbetrieb (AWB) betrieben. Der AWB hat öffentlich-rechtliche Verträge im Rahmen des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (KGG) mit den Kläranlagenbetreibern geschlossen. Die Oberhessische Recyclingdienste GmbH (ORD), ein Tochterunternehmen des Wetteraukreises und des Hessischen Bauernverbandes, organisiert die Verwertung dieser Schlämme im Auftrag des Kreises/AWB. Eine Vertragsbeziehung über die Verwertung besteht zwischen ORD und den Kläranlagen nicht, demzufolge berechnet die ORD den Kläranlagen auch keine Kosten.

“Seit dem 01.01.2002 hat sich der Abwasserverband Seemenbach, an dem die Stadt Büdingen beteiligt ist, dem “Wetterauer Modell“ angeschlossen.“ Patzak weiter: “Einer meiner Vorgänger im Amt des Abfalldezernenten des Wetteraukreises, Landrat Rolf Gnadl, und später der Abfallwirtschaftsbetrieb haben sich dann auch intensiv um eine Zusammenarbeit mit der städtischen Kläranlage Büdingen bemüht. Allerdings ist der Kreis immer mit dem Hinweis auf eine günstigere Verwertung durch den heimischen Landwirt und dessen Angebot abgeblitzt“.

Bei diesen Gesprächen und Verhandlungen habe die Kreisseite immer alle Unterlagen (Vereinbarungsentwürfe, Leistungsumfänge, Preiskalkulationen) auf den Tisch gelegt. Deshalb zeigte sich Patzak auch sehr verwundert über die unrichtigen Darstellungen.

“Auch sämtliche Büdinger Hinweise auf eine eigene Verwertung nach dem “Wetterauer Modell“ sind für mich nicht nachvollziehbar“, resümierte der Abfalldezernent. “Das “Wetterauer Modell“ zeichnet sich unter anderem durch ein unabhängiges Probennahmesystem und durch eine Schadenshaftung in unbegrenzter Höhe mit Umkehr der Beweislast (der Kreis muss bei einer Schadensvermutung das Gegenteil beweisen) aus. Hierfür hat der Wetteraukreis die Zustimmung der Kommunalaufsicht einholen müssen. Dem Vernehmen nach soll dies in Büdingen alles auf einem sehr viel niedrigeren Niveau geregelt worden sein, sodass das Büdinger Verwertungssystem auch nicht ansatzweise mit dem “Wetterauer Modell“ vergleichbar ist“.

Zurück