Keine Angst vor der Biotonne
24.06.2019
Übler Geruch und Madenkolonnen aus der Biotonne an warmen Tagen – das muss nicht sein. Die Abfallwirtschaft Wetterau gibt Tipps, wie Speisereste auch im Sommer gefahrlos in die braune Tonne wandern können.
Der Rest vom Nudelsalat, die Melonenschalen, Salatblätter, faulige Zwiebeln oder andere Speisereste können auch im Hochsommer bedenkenlos in die Biotonne gegeben werden, wenn ein paar einfache Regeln befolgt werden. Bei warmem Wetter beginnt bei feuchten Speisen- und Pflanzenabfälle der Zersetzungsprozess schon in der Biotonne. Faulgase entstehen. Dabei entsteht nicht nur unangenehmer Geruch sondern lockt Fliegen und andere Insekten an. Diese legen ihre Eier in die Biotonne und schon beim nächsten Öffnen des Deckels, wimmelt es voller Maden. Das lässt sich vermeiden. Wenn vorbeugende Maßnahmen, richtiges Befüllen der Tonne berücksichtig werden, wird die Biotonne im Sommer nicht zum Alptraum.
Vorbeugung: Schattiger Standort und wöchentliche Leerung
„Die Biotonne darf nicht in der Sonne stehen. Gönnen sie ihr ein schattiges Plätzchen und ihr geht es gleich viel besser“, rät Dr. Jürgen Roth, Chef der Abfallwirtschaft Wetterau. Eine weitere wichtige Regel ist, dass die Tonne, die von den Kommunen im Sommer wöchentlich geleert wird, zu jedem Leerungstermin rausgestellt wird, auch wenn sie nur halbvoll befüllt ist.
Richtiges Befüllen
„Das Hauptproblem sind im Sommer die Maden, vor denen die meisten sich ekeln. Dennoch sollte auf den Einsatz von chemischen Mitteln zur Bekämpfung der Maden verzichtet werden“ appelliert Birgit Simon, verantwortlich für die Öffentlichkeitsarbeit bei der Abfallwirtschaft Wetterau. „Das natürliche Gleichgeweicht in der Biotonne wird zerstört. Außerdem gibt viele andere Möglichkeiten den Maden auf den Leib zu rücken. Wichtig ist, dass dem Biogut die Feuchtigkeit entzogen wird, die für die Faulgase und damit für die Maden verantwortlich sind‘“, so Simon.
Altes Zeitungspapier oder Biotüten aus Papier sind die wichtigsten Hilfsmittel, denn sie saugen die Feuchtigkeit auf. Nasse Speisereste und Fleisch sollten unbedingt in Zeitungspapier eingewickelt werden. „Bitte keine Plastiktüten auch keine sogenannten kompostierbaren Plastiktüten verwenden. Die müssen wir in der Kompostieranlage aufwendig wieder aussortieren, weil sie sich nicht oder zu langsam zersetzen“, sagt Roth. Zeitungspapier dagegen verrottet schnell.
Frisch gemähtes Gras sollte nicht gleich in die Tonne geworfen werden, weil es noch zu feucht ist und gären könnte. Der Grünschnitt sollte ein bis zwei Tage im Garten trocknen.
Ist die Tonne zur Hälfte gefüllt, sollte eine Schicht aus Zweigen oder Pflanzenresten eingefügt werden, um die Abfälle aufzulockern und zu durchlüften. Steht dies nicht zur Verfügung, kann auch eine Schicht geknülltes Zeitungspapier in die halbvolle Tonne gegeben werden. „Wenn auch das nicht reicht oder vorhanden ist, können Gesteinsmehl oder Gartenkalk, welches Baumärkte oder Gartencenter anbieten, sparsam in die Tonne gegeben werden“, empfiehlt Simon. Sie binden die Feuchtigkeit und wirken so Gerüchen und Madenbildung entgegen.
Damit immer genügend Luft an die organischen Abfälle kommt, sollte die Biotonne nur locker befüllt werden und nicht durch zum Beispiel Reinspringen oder Stopfen mit Spaten verdichtet werden. „Dadurch gehen die Biotonnen auch kaputt“, erklärt Roth, der dieses Verhalten schon wegen Verletzungsgefahren nicht toleriert.
Nachsorge
Nach der Leerung der Tonne sollte diese komplett sauber gemacht werden. Flüssigkeiten und Reste, die sich am Boden der Tonne abgesetzt haben, müssen entfernt werden. Der Deckel und der Tonnenrand sollten von Abfällen gesäubert werden, damit Fliegen dort keine Eier ablegen. Bevor die Tonne wieder befüllt wird, sollte sie auslüften. Anschließend den Boden der Tonne mit zerknülltem Papier ausgelegen. Dann bleiben am Tonnenboden keine Abfälle kleben.
Fragen zur Biotonne, was alles hineingehört, warum kompostierbare Plastiktüten verboten sind und vieles mehr beantwortet die Abfallwirtschaft Wetterau unter der Telefonnummer 0 60 31 / 90 66 11.