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Entsorgungskapazitäten werden knapper - Abfallgebühren (PM vom 14.09.2017) steigen
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Entsorgungskapazitäten werden knapper - Abfallgebühren (PM vom 14.09.2017) steigen

Nach langen Jahren mit stabilen, teilweise auch sinkenden Gebühren in der Abfallwirtschaft hebt der Abfallwirtschaftsbetrieb des Wetteraukreises zum 1. Januar 2018 die Gebühren für die Entsorgung von Abfällen teilweise erheblich an, wenn der Kreistag der Empfehlung des Kreisausschusses folgt und die neuen Gebührensätze beschließt.

„Hintergrund für die gestiegenen Kosten sind die knapper gewordenen Entsorgungsmöglichkeiten. Nachdem im Jahr 2005 die Deponierung von Hausmüll verboten wurde, war die Kapazität der Verbrennungsanlagen deutlich ausgebaut worden, was in den Folgejahren zunächst zu günstigen Preisen führte, weil zur Auslastung der Anlagen händeringend nach Müll gesucht wurde. Mittlerweile sind die Verbrennungskapazitäten knapp geworden, weil mit der positiven Wirtschaftsentwicklung auch die Abfallmengen gestiegen sind. Aber auch weil jährlich bundesweit rund zwei Millionen Tonnen importierte Abfälle aus England zu entsorgen sind. Das hatte in der Zeit freier Ressourcen durchaus eine wirtschaftliche Berechtigung, jetzt aber müssen die abgeschlossenen Verträge auch eingehalten werden und die dadurch entstehende hohe Auslastung der Anlagen verursacht höhere Preise“, begründet der Dezernent für Abfallwirtschaft Karl Peter Schäfer die Gebührenentwicklung.

Beim Hausmüll sollen die Gebühren von 168 Euro pro Tonne auf künftig 269 Euro pro Tonne steigen. Der gleiche Preis wird für Sperrmüll aufgerufen. Um 10 Euro billiger sind hausmüllähnliche Gewerbeabfälle. Angelieferter Sperrmüll steigt im Preis von 120 auf 180 Euro.

Der Bioabfall kostet 109 statt 65 Euro, Bauschutt 60 statt 50 Euro. Die Preise sind aber nach wie vor moderat, argumentiert der Dezernent für Abfallwirtschaft Schäfer bei einem Vergleich mit anderen Landkreisen oder gar mit den Kosten, die noch in den frühen 90er Jahren im Wetteraukreis aufgerufen wurden.

Die Bioabfälle können in unseren eigenen Anlagen deutlich günstiger verarbeitet werden, im Vergleich zu den Restabfällen in den externen Verbrennungsanlagen. Dies spiegelt sich in den erheblich niedrigeren Gebühren für die Bioabfallverwertung wider. Hierdurch wird auch ein klarer Anreiz für die getrennte Sammlung der Bio- und Grünabfälle geschaffen.

Gebührenrücklage aufgebraucht

„Ein weiterer Grund für die jetzt notwendige Gebührenanpassung ist die planmäßige Auflösung der Gebührenrücklage, die vor vier Jahren noch bei 7,2 Millionen Euro lag. Mit der damals erfolgten Gebührensenkung galt es, dieser gesetzlich vorliegenden Verpflichtung zur Auflösung der Rücklage planmäßig und betriebsverträglich zu senken. Durch die gestiegenen Kosten ist die Rücklage allerdings schneller abgeschmolzen als ursprünglich geplant.

Auswirkung auf Privathaushalte minimal

Die Gebührenerhöhung zum 1. Januar 2018 wird nötig, weil sonst eine Deckungslücke von rund 3,4 Millionen Euro entstehen würde. Für die Menschen in der Wetterau hat die Gebührenanpassung nur geringe Auswirkungen. „Die Mehrbelastung beläuft sich pro Einwohnerin und Einwohner auf etwa einen Euro pro Monat, für eine sichere, und umweltfreundliche Abfallwirtschaft ist das sicher nicht zu viel“, findet Kreisbeigeordneter Schäfer.

Der Abfallwirtschaftsbetrieb des Wetteraukreises ist ein kerngesunder Betrieb, wie der jetzt im Kreistag vorgelegte Wirtschaftsplan für das Jahr 2018 deutlich macht. „Wir rechnen im kommenden Jahr mit einem stabilen Restmüllaufkommen von rund 24.000 Tonnen aus den Wetterauer Haushalten“, so abschließend der Dezernent für Abfallwirtschaft.

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